Sachverständige Eva Winkler
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Immobilienbewertung: Sprechen Sie mit mir darüber!

Ein Gutachten sorgt für Klarheit und stärkt Ihre rechtliche Position

Von meinem Büro in Germering bin ich vorwiegend im ganzen oberbayerischen Raum tätig. Die Frage, wann eine Immobilienbewertung und ein Gutachten nötig sind, ist von Fall zu Fall verschieden. Im persönlichen Kontakt kann ich mir am schnellsten ein Bild von Ihrer Situation oder Fragestellung machen. Sie profitieren von meinem Netzwerk an Fachleuten, mit denen ich zusammenarbeite. Zu ihnen gehören zum Beispiel Gutachter und Sachverständige anderer Fachgebiete sowie weitere Fachleute.

Die öffentliche Bestellung von der IHK München bescheinigt mir, dass ich auf meinem Fachgebiet besonders qualifiziert bin. Ich wurde darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Sie profitieren mit mir als öffentlich bestellte Sachverständige von meinem Fachwissen, meiner Objektivität und meiner Vertrauenswürdigkeit. Ihre Position wird in allen rechtlichen Belangen durch mein neutrales Gutachten gestärkt. Ein schriftliches Gutachten ist nach bestimmten Formvorschriften zu erstellen.
Alle Bewertungskriterien sind nachvollziehbar darzustellen – das sorgt für Klarheit.

Kontaktieren Sie mich!

Eva Winkler
Dipl.-Ing. (FH) Architektin

Frühlingstraße 66
82110 Germering

Telefon: 0 89 - 84 93 38 08
Telefax: 0 89 - 84 93 38 09

winkler@evawinkler.de

Unterlagen und Angaben für ein Gutachten:

  • Vollständige Adresse des Bewertungsobjektes
  • Bewertungsstichtag
  • Aktueller amtl. Lageplan (M=1:1.000, nicht beglaubigt, zu erhalten beim zuständigen Vermessungsamt, als pdf-Datei)
  • Aktuelle komplette Grundbuchauszüge (zu erhalten beim zuständigen Grundbuchamt)
  • Ggf. Verträge zu Eintragungen im Bestandverzeichnis und in Abt. II des Grundbuches; insbesondere Teilungserklärung, ggf. Nachträge und Kopien der Aufteilungspläne (z.B. Wohnungsgrundriss, Kellerabteil, Tiefgarage, Gebäudeschnitt), Abgeschlossenheitsbescheinigung
  • Baupläne mit Maßangaben, möglichst M=1:100, Baugenehmigungen, ggf. Nutzungsänderungen
  • (Wohn-)Flächenberechnungen
  • Sonstige wertrelevante Informationen, z.B. auch notwendige oder durchgeführte Instandsetzungs- oder Reparaturmaßnahmen an den Gebäuden, Angaben zu Mängel und Schäden
  • Mietverträge, Angaben zu letzten Mieterhöhung, Angaben zur Abrechnung der Nebenkosten
  • Ggf. Kontaktdaten einer Hausverwaltung, Angaben über Abrechnung und Instandhaltungsrücklagen, Protokolle der Eigentümerversammlung aus den letzten drei Jahren jeweils vor dem Bewertungsstichtag
  • Energieausweis
  • Auftragsschreiben
  • Vollmacht für Behördenauskünfte

Bearbeitungsdauer bei der Immobilienbewertung verkürzen

Ihre Unterlagen und Kooperation tragen wesentlich dazu bei, die Bearbeitungsdauer zu reduzieren. Üblicherweise können Sie mir die Unterlagen vorab schon zuschicken. Mit der entsprechenden Vollmacht besorgen wir die Unterlagen für Sie.

Was kostet die Immobilienbewertung?

Das Honorar bemisst sich nach der Honorar-Richtlinie des Landesverbandes für Sachverständige in Bayern, Abteilung Immobilienbewertung. Die vollständige Honorar-Richtlinie kann hier heruntergeladen werden. Die Leistungen werden nach der Honorarrichtlinie, bzw. nach Zeitaufwand, Nebenkosten und Auslagen abgerechnet. Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot.
Hier finden die dazu benötigten Anlagen zur Honorar-Richtlinie des LVS-Bayern zur Immobilienbewertung.

Bei Fragen können Sie mich zu den üblichen Bürozeiten erreichen.